Barrierefreies Wohnen & Leben – wichtige Infos im Überblick
Ein barrierefreies Zuhause bietet mehr Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Wohnkomfort für ältere Menschen oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Erfahren Sie hier, was barrierefreies bzw. behindertengerechtes Wohnen ausmacht, welche Möglichkeiten es gibt und welche Förderungen Sie nutzen können.
Was bedeutet barrierefreies Wohnen?
Barrierefreies Wohnen bezeichnet angepasste Wohnräume, die für Menschen unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen problemlos nutzbar sind. Sie sollen sich sicher, komfortabel und ganz ohne fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden fortbewegen können. Konkret bedeutet barrierefreies Wohnen, dass alle Räume schwellenlos und ohne Stufen erreichbar sowie ergonomisch angepasst sind. Die genauen technischen Voraussetzungen sind in Deutschland in der DIN-Norm 18040-2 festgelegt.
Ein barrierefreies Zuhause soll in erster Linie Ihre Sicherheit erhöhen und langfristig das selbstständige Leben im eigenen Haus oder der Wohnung ermöglichen.
Achtung: Barrierefrei bedeutet nicht automatisch auch rollstuhlgerecht! Rollstuhlgerechte Wohnungen und Häuser müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen, wie größere Bewegungsflächen und spezielle Ausstattungen.
Barrierefreie Wohnung – mehr Wohnqualität genießen
Eine barrierefreie Wohnung schenkt Ihnen mehr Bewegungsfreiheit und Sicherheit im Alltag – unabhängig von Alter oder Behinderung. Zu den wichtigsten Merkmalen einer barrierefreien Wohnung gehören breite Türen und Flure sowie schwellenlose Übergänge zwischen den Räumen. In der Küche erleichtern ergonomische Arbeitsflächen die alltäglichen Abläufe, während im Badezimmer praktische Haltegriffe für eine sichere Nutzung sorgen. Achten Sie jedoch darauf, dass größere Umbauten in Mietwohnungenin der Regelmit dem Vermieter abgesprochen werden müssen.


Barrierefreies Leben im eigenen Haus
Ob für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Senioren oder Familien mit besonderen Bedürfnissen: Ein barrierefreies Haus bietet Komfort und Sicherheit und steigert zudem den Wert der Immobilie. Hier sorgen stufenlose Eingänge, ausreichende Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer und rutschfeste Böden für sicheres und unbeschwertes Wohnen. Bei Häusern mit mehreren Etagen erleichtern außerdem Treppenlifte oder Personenaufzüge die Fortbewegung in den eigenen vier Wänden. Wer ein barrierefreies Haus plant oder sein Eigenheim behindertengerecht umbauen möchte, sollte sich frühzeitig über gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten informieren.
Checkliste: Ist mein Zuhause barrierefrei?
Prüfen Sie mithilfe unserer Checkliste, ob Ihre Wohnung bzw. Ihr Haus bereits barrierefrei ist oder wo es noch Anpassungsbedarf gibt:
Hauseingang und Außenbereich
- Stufenloser Zugang zur Haustür oder Rampe für Rollstuhlfahrer (maximale Steigung von 6 %), optional auch Rollstuhllift möglich
- Ausreichende Beleuchtung im Eingangsbereich
- Haustür mindestens 90 cm breit
Flur und Treppenhaus
- Flurbreite mindestens 120 cm
- Rutschfester Bodenbelag
- Handläufe an Treppen
- Ausreichende Beleuchtung
- Bei Bedarf Hilfsmittel wie Treppen- oder Sitzlifte
Wohnräume
- Schwellenlose Übergänge zwischen allen Räumen
- Türen mindestens 90 cm breit
- Bewegungsfläche von 120 x 120 cm vor Möbeln (150 x 150 cm für Rollstühle)
- Leicht erreichbare Steckdosen und Lichtschalter in einer Höhe von 85 bis 105 cm
Badezimmer
- Bodengleiche Dusche
- Unterfahrbares Waschbecken
- Rutschfester Bodenbelag
- Haltegriffe an Toilette, Dusche und Badewanne
- WC-Sitzhöhe etwa 46 bis 48 cm, seitlich circa 90 cm Platz zum Umsetzen
Schlafzimmer
- Bett mit angepasster Höhe für leichtes Ein- und Aussteigen
- Bett von beiden Seiten zugänglich
Küche
- Unterfahrbare Arbeitsflächen mit einer Höhe von mindestens 80 cm
- Ausreichende Bewegungsfläche vor Kücheneinrichtungen (mindestens 150 cm)
- Leicht erreichbare Schränke und Geräte
Gestalten Sie Ihr Zuhause behindertengerecht
Barrierefreier Umbau
Durch bestimmte bauliche Anpassungen können Sie Ihre bestehenden Wohnräume sicherer machen und Ihr Zuhause flexibel an veränderte Lebensumstände anpassen. Zu den gängigsten Maßnahmen zählen zum Beispiel der Einbau von bodengleichen Duschen im Bad sowie die Installation von Rampen für Rollstühle und Rollatoren. Bei einem Haus oder einer Wohnung mit mehreren Etagen bietet sich zudem der Einbau eines Treppenlifts oder Homelifts an.
Der barrierefreie Umbau kann Schritt für Schritt erfolgen oder als komplettes Konzept umgesetzt werden. Achten Sie dabei auf gesetzliche Vorgaben wie die DIN-Norm 18040-2, um alle Anforderungen an eine barrierefreie Immobilie zu erfüllen.


Privater Aufzug für zuhause – Unabhängigkeit auf allen Ebenen
Neben den gängigen Umbaumaßnahmen sorgen Hilfsmittel wie ein barrierefreier Aufzug bzw. ein Homelift in mehrgeschossigen Häusern für zusätzliche Bewegungsfreiheit. Für Personen im Rollstuhl oder ältere Menschen mit Rollatoren ist ein privater Lift eine besonders wertvolle Anschaffung. Moderne Privataufzüge wie unser Homelift lassen sich platzsparend in nahezu jedes Wohnkonzept integrieren. Dabei ist der nachträgliche Einbau des Aufzugs in bestehenden Häusern und Wohnungen problemlos möglich.

LiftonDUO
Ideal für kleine Räume
Unser LiftonDUO ist die ideale Lösung, wenn Sie einen kompakten Lift für Ihr Zuhause suchen. Mit seiner geringen Stellfläche von gerade einmal 0,8 m² lässt sich der Senkrechtaufzug nahtlos in fast jede Wohnumgebung integrieren. Dabei überwindet er problemlos eine Etage und bietet Platz für bis zu zwei Personen.

LiftonTRIO
Optimale Lösung für Rollstuhlfahrer
Im Vergleich zum LiftonDUO bietet der LiftonTRIO sogar noch etwas mehr Platz und befördert bis zu drei Personen oder einen Rollstuhlfahrer bequem ins nächste Stockwerk. Der leistungsstarke Aufzug meistert bis zu zwei Etagen und behält trotz der erweiterten Kapazität sein kompaktes Design bei.

Ayushka Sindi | Beraterin bei Lifton
kostenfrei & unverbindlich
Ob als Alternative zum Treppenlift, für mehr Mobilität im Alltag oder als zukunftssichere Investition: Unsere Homelifte sind die ideale Lösung für ein barrierefreies Leben. Entdecken Sie unsere Modelle und finden Sie den passenden Lift für Ihre Wohnsituation.
Barrierefreies Wohnen
Welche Finanzierungshilfen gibt es?
Die Umsetzung barrierefreier Wohnkonzepte ist oftmals mit höheren Kosten verbunden. Doch es gibt zahlreiche Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten für die barrierefreie Gestaltung von Wohnungen und Eigenheimen. Zu den wichtigsten Zuschüssen für Barrierefreiheit gehören:
Zuschüsse der Pflegekassen:
Bei vorhandenem Pflegegrad erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
KfW-Förderung:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für altersgerechte Umbauten.
Regionale Förderprogramme:
Viele Bundesländer und Kommunen haben eigene Förderprogramme für barrierefreies bzw. behindertengerechtes Wohnen.
Steuerliche Vorteile:
Unter bestimmten Umständen können Sie die erforderlichen Maßnahmen steuerlich geltend machen.
Gut zu wissen!
Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zur Finanzierung und Zuschüssen gerne zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.
Häufige Fragen zum barrierefreien Wohnen
Welche Anforderungen muss ein barrierefreies Zuhause erfüllen?
Zu den wichtigsten Kriterien für Barrierefreiheit im privaten Wohnbereich zählen:
- Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm (150 x 150 cm für Rollstühle)
- Rutschfeste Böden
- Türbreiten von mindestens 80 cm (90 cm für Rollstuhlfahrer)
- Barrierefreies Badezimmer mit ebenerdiger Dusche und Haltegriffen
- Lichtschalter, Fenstergriffe und Steckdosen in greifbarer Höhe
- Gute Beleuchtung in der gesamten Wohnung
Was ist der Unterschied zwischen behindertengerecht und barrierefrei?
Barrierefrei bedeutet, dass eine Wohnung oder ein Haus vollständig ohne Einschränkungen für alle Bewohner nutzbar ist. Das schließt nicht nur Menschen mit Behinderungen ein, sondern auch ältere Personen, Familien mit Kleinkindern und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen. Der Begriff „behindertengerecht“ bezog sich ursprünglich ausschließlich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.