Barrierefreies Bauen – eine Investition in die Zukunft
Ob Neubau oder Umbau – barrierefreies Bauen sorgt für mehr Komfort und Sicherheit im Alltag. Entdecken Sie, wie Sie Ihr Zuhause barrierefrei gestalten und welche Vorschriften Sie dabei beachten müssen.

Was bedeutet barrierefreies Bauen?
Beim barrierefreien Bauen werden Gebäude und Räume so geplant und umgesetzt, dass sie für alle Menschen problemlos nutzbar sind – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.
Dabei werden Hindernisse wie Stufen, schmale Türen oder schwer erreichbare Bedienelemente beseitigt und stattdessen Lösungen geschaffen, die Selbstständigkeit, Sicherheit und Komfort fördern.
Eine barrierefreie Wohnung bzw. ein barrierefreies Haus wird also den Bedürfnissen aller Bewohner gerecht. Das gilt nicht nur für Senioren oder Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Familien mit kleinen Kindern und Personen mit vorübergehenden Einschränkungen.
Barrierefreies Bauen:
warum es sich lohnt
Die barrierefreie Umgestaltung von Häusern und Wohnungen lohnt sich aus vielen Gründen – sowohl für mehr Unabhängigkeit im Alter als auch für die Zukunftsfähigkeit der Immobilie.
Normen & Gesetze
Die Anforderungen an barrierefreies Bauen
In Deutschland gibt es klare Vorschriften für den barrierefreien Hausbau bzw. Umbau bestehender Gebäude. Dabei ist die DIN 18040 die zentrale Norm und beschreibt die Anforderungen an Wohngebäude sowie öffentliche Bauwerke und Außenanlagen. Sie ist in mehrere Teile untergliedert, die sich jeweils auf einen spezifischen Bereich fokussieren. Die Anforderungen an private Wohnungen und Häuser sind in der DIN 18040-2 festgelegt und bilden die Planungsgrundlage für barrierefreies Bauen. Zu den wichtigsten Vorgaben gehören:

Stufenlose Zugänge: Alle Übergänge, einschließlich Terrassen und Balkone, müssen ohne Hindernisse wie Treppenstufen erreichbar sein. Wenn Stufen nicht vermeidbar sind, müssen Rampen für Rollstühle angebracht werden. Diese dürfen jedoch nur eine Steigung von maximal 6 Prozent aufweisen.

Breite Durchgänge: Türen müssen eine Mindestbreite von 80 cm bzw. 90 cm für Rollstuhlfahrer haben. Flure sollten sogar mindestens 120 cm breit sein, um ausreichend Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

Ausreichend Freiräume: Vor Möbeln und Einbauten müssen die Bewegungsflächen mindestens 120 x 120 cm bzw. 150 x 150 cm für rollstuhlgerechte Gebäude betragen.

Barrierefreies Badezimmer: Im Sanitärbereich sind bodengleiche Duschen, Haltegriffe und unterfahrbare Waschbecken für Rollstuhlfahrer vorgeschrieben.

Barrierefreie Küche: Die Arbeitsflächen in der Küche müssen so gestaltet sein, dass sie auch problemlos im Sitzen genutzt werden können. Ebenso müssen Schränke und Regale leicht erreichbar sein.

Ergonomische Bedienelemente: Lichtschalter, Fenstergriffe und Thermostate müssen in einer Höhe von 85 bis 105 cm angebracht sein.

Treppen & Lifte: Bei Treppen müssen beidseitig Handläufe angebracht sein, um die Sicherheit zu erhöhen. Für eine noch einfachere Fortbewegung sorgen Treppenlifte oder Aufzüge wie ein Homelift.

Hilfsmittel zur Orientierung: Kontrastreiche Bodenbeläge und Wände erleichtern die Orientierung in der Wohnung.
Sonderfall Mietwohnungen
Beim barrierefreien Umbau einer Mietwohnung ist die Zustimmung des Vermieters notwendig. Menschen mit Behinderung, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, haben einen Anspruch auf die Zustimmung.
Der Vermieter darf die Genehmigung nur aus schwerwiegenden Gründen verweigern. Halten Sie die Umbaumaßnahmen und einen möglichen Rückbau bei Auszug schriftlich fest, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Homelifte als Maßnahme für barrierefreies Wohnen
In Häusern und Wohnungen mit mehreren Stockwerken können Treppen zu einer großen Herausforderung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden. In solchen Fällen ist ein barrierefreier Aufzug ideal, um den Alltag zu erleichtern und gleichzeitig die Selbstständigkeit zu fördern.
Mit dem Homelift wechseln Sie bequem zwischen den Etagen, ohne auf Treppen angewiesen zu sein. Im Gegensatz zu klassischen Treppenliften eignet sich ein solcher Senkrechtlift auch für Rollstuhlfahrer oder den Transport von schweren Lasten. Außerdem ist der nachträgliche Einbau des Aufzugs problemlos möglich, sodass Sie auch in bereits bestehenden Gebäuden von einem Homelift profitieren können.

LiftonDUO
Privataufzug für zwei Personen
Mit einer Stellfläche von nur 0,8 m² ist der LiftonDUO der ideale Aufzug für kleine Wohnräume und fügt sich harmonisch in Ihr Zuhause ein. Dank seiner flüsterleisen Technologie und der eleganten Gestaltung bietet der Lift eine stilvolle Möglichkeit, Etagen barrierefrei miteinander zu verbinden.

LiftonTRIO
Mehr Mobilität für Rollstuhlfahrer
Der LiftonTRIO ist mit seiner großzügigen Kabine und der integrierten Rampe die ideale Mobilitätslösung für drei Personen oder einen Rollstuhlfahrer. Das innovative Schienensystem wird schnell und einfach installiert, sodass Sie im Handumdrehen Zugang zu allen Etagen Ihres Hauses erhalten.

Ayushka Sindi | Beraterin bei Lifton
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Persönliche Beratung: Finden Sie Ihren perfekten Homelift
Ob beim barrierefreien Hausbau oder als nachträgliche Installation in der Wohnung: Gemeinsam mit unseren Experten finden Sie die optimale Lösung für Ihre Wohnsituation und genießen wieder mehr Bewegungsfreiheit. Jetzt anrufen und beraten lassen.
Fördermöglichkeiten für barrierefreie Umbauten
Die finanziellen Aufwendungen für barrierefreies Bauen oder Umbauen können je nach Umfang der Maßnahmen höher sein. Die Kosten für den barrierefreien Umbau des Hauseingangs liegen beispielsweise bei rund 5.000 bis 15.000 Euro. Wenn Sie einen Homelift einbauen möchten, beginnen unsere Modelle bei 27.000 Euro. Es gibt jedoch zahlreiche Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für die barrierefreie Gestaltung Ihres Eigenheims.
Beim Vorliegen eines Pflegegrades können Sie bis zu 4.180 Euro für barrierefreie Umbauten von Ihrer Pflegekasse erhalten. Daneben bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowohl Investitionszuschüsse als auch Kredite für altersgerechtes Umbauen. Die Kosten für den barrierefreien Umbau können unter Umständen auch alsaußergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Planung & Umsetzung
Tipps für barrierefreies Bauen
Wenn Sie eine barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Wohnung planen, sollten Sie sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.

Frühzeitige Planung: Je früher Sie mit der Planung beginnen, umso flexibler sind Sie bei der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen. Prüfen Sie bereits bei der Wahl des Grundstücks oder der Wohnung, ob der Grundriss den Anforderungen an Barrierefreiheit entspricht.

Professionelle Beratung: Lassen Sie sich bei Ihrem Vorhaben von Architekten oder Fachberatern für barrierefreies Bauen begleiten. So stellen Sie sicher, dass Ihr barrierefreier Bau bzw. Umbau den Normen und gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Integration von Smart Home-Technologien: Eine barrierefreie Wohnung mit Smart Home-Technologie bietet Ihnen noch mehr Komfort. Nutzen Sie zum Beispiel automatisierte Heizungen, Türöffner oder Lichtsteuerungen. Mithilfe von Sprachassistenten können Sie Haushaltsgeräte sogar ganz ohne körperliche Anstrengung bedienen. Integrieren Sie auch Sicherheitsfunktionen wie Notrufsysteme, die bei einem Unfall Alarme auslösen und Ihre Angehörigen verständigen.

Flexibel bleiben für die Zukunft: Wenn Sie in ein barrierefreies Zuhause investieren, sollten Sie langfristig denken. Setzen Sie Maßnahmen um, die anpassbar sind, falls sich Ihre Bedürfnisse im Laufe der Zeit ändern (z. B. durch Pflegebedarf). Unterfahrbare Küchenmöbel oder höhenverstellbare Spülen lassen sich später leichter anpassen. Nutzen Sie außerdem modulare Systeme, die Sie je nach Bedarf verändern oder erweitern können.
Häufige Fragen zum barrierefreien Umbau
Welche Vorschriften gelten für barrierefreie Umbauten?
Die Anforderungen an barrierefreie Gebäude werden in Deutschland durch die DIN 18040 geregelt. Die Norm umfasst drei Teile, wovon sich Teil 2 speziell auf barrierefreies Bauen von Wohnungen und Privathäusern bezieht. Zu den wichtigsten Baubestimmungen gehören ausreichend Bewegungsflächen von mindestens 120 x 120 cm sowie schwellenlose Übergänge in allen Räumen und Eingangsbereichen.
Kann ich ein Gebäude auch nachträglich noch barrierefrei machen?
Ja, bestehende Gebäude können in vielen Fällen nachträglich barrierefrei umgestaltet werden. Allerdings hängen die Möglichkeiten von der Bausubstanz und der Raumaufteilung ab. Bei sehr schmalen Gebäudestrukturen sind zum Beispiel Türverbreiterungen nicht immer umsetzbar. Dennoch lässt sich die Nutzbarkeit mit gezielten Maßnahmen wie Homeliften und bodengleichen Duschen deutlich verbessern – selbst wenn nicht alle Norm-Standards vollständig erfüllt werden können.
Kann ich meine Mietwohnung barrierefrei umbauen?
Ja, eine Mietwohnung kann barrierefrei gestaltet werden. Allerdings benötigen Sie dazu die Zustimmung des Vermieters. Sofern die Umbauten der Wohnwertsteigerung dienen oder medizinisch erforderlich sind, dürfen sie nicht grundlos verweigert werden. Bei strukturellen Änderungen am Gebäude kann der Vermieter jedoch den Rückbau bei Auszug verlangen.